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4277
Zahlungsbedingungen, Identifikation
  Code zur Identifikation der Zahlungsbedingungen.
   
   
1
Wechsel gezogen auf die ausstellende Bank
Wechsel muß/müssen auf die ausstellende Bank gezogen werden.
2
Wechsel gezogen auf die avisierende Bank
Wechsel muß/müssen auf die avisierende Bank gezogen werden.
3
Wechsel gezogen auf die rückerstattende Bank
Wechsel muß/müssen auf die rückerstattende Bank gezogen werden.
4
Wechsel gezogen auf den Wechselnehmer
Wechsel muß/müssen auf den Wechselnehmer gezogen werden.
5
Wechsel gezogen auf einen anderen Bezogenen
Wechsel muß/müssen auf irgendeinen anderen Bezogenen gezogen werden.
6
Keine Wechsel
Kein Wechsel gefordert.
ZZZ
Gegenseitig vereinbart (GS1-Code)
Ein Code, der bilateral vereinbarte Zahlungsbedingunen identifiziert.
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