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1 |
Wechsel gezogen auf die ausstellende Bank |
Wechsel muß/müssen auf die ausstellende Bank gezogen werden. |
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2 |
Wechsel gezogen auf die avisierende Bank |
Wechsel muß/müssen auf die avisierende Bank gezogen werden. |
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3 |
Wechsel gezogen auf die rückerstattende Bank |
Wechsel muß/müssen auf die rückerstattende Bank gezogen werden. |
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4 |
Wechsel gezogen auf den Wechselnehmer |
Wechsel muß/müssen auf den Wechselnehmer gezogen werden. |
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5 |
Wechsel gezogen auf einen anderen Bezogenen |
Wechsel muß/müssen auf irgendeinen anderen Bezogenen gezogen werden. |
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6 |
Keine Wechsel |
Kein Wechsel gefordert. |
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ZZZ |
Gegenseitig vereinbart (GS1-Code) |
Ein Code, der bilateral vereinbarte Zahlungsbedingunen identifiziert. |
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