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Zoll |
"Zoll" bezeichnet den Staatsdienst, der für die Verwaltung des Zollrechts und den Einzug von Steuern und Gebühren zuständig ist und der die Verantwortung hat für die Anwendung anderer Gesetze und Regelungen bezüglich Import, Export, Beförderung und Lagerung von Gütern. |
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