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1 |
Stornierung |
Die Nachricht storniert eine frühere Übertragung eines bestimmten Geschäftsvorfalls. |
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5 |
Ersatz |
Die Nachricht ersetzt eine vorherige Nachricht. |
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6 |
Bestätigung |
Eine Nachricht, die die Einzelheiten einer vorherigen Nachricht bestätigt, sofern eine derartige Bestätigung aufgrund der Absprachen der Handelspartner erforderlich ist oder empfohlen wird. |
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7 |
Duplikat |
Die Nachricht ist ein Duplikat einer vorherigen Nachricht. |
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9 |
Original |
Ursprüngliche Übertragung in Verbindung mit einem bestimmten Geschäftsvorfall. |
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16 |
Vorschlag |
Der Inhalt der Nachricht ist ein Vorschlag. |
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29 |
Akzeptiert ohne Änderung |
Referenzierte Nachricht wird komplett akzeptiert. |
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31 |
Kopie |
Gibt an, daß die Nachricht eine Kopie einer bereits versendeten Originalnachricht ist, z.B. zur Aktion oder Information. |
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42 |
Bestätigung durch bestimmte Mittel |
Die Bestätigung einer Nachricht, die zuvor durch andere Kommunikationsmittel, wie z. B. per Telefon, abgestimmt wurde. |
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43 |
Zusätzliche Übertragung |
Nachricht, die schon über einen anderen Kommunikationsweg übertragen wurde. Diese Übertragung dient nur der Übermittlung elektronisch verarbeitungsfähiger Daten. |
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46 |
Vorläufig |
Der Inhalt der Nachricht ist vorläufig. |
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