Ab 3. Januar 2018 keine Finanzmarkttransaktion ohne LEI mehr möglich

Der Legal Entity Identifier identifiziert alle Unternehmen, die Wertpapiergeschäfte abwickeln oder außerbörslich mit Derivaten handeln. Ab dem 3. Januar 2018 gilt er für jeden Teilnehmer des Finanzmarktes verpflichtend.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sieht mit der neuen EU-Richtlinie MiFID-II im Rahmen der MiFIR-Verordnung mehr Transparenz in den internationalen Finanzmärkten vor. Deshalb müssen ab dem 3.1.2018 alle Banken die Transaktion von Wertpapiergeschäften an die BaFin melden. Dafür wird ein Legal Entity Identifier, kurz LEI, benötigt.

Unternehmen, die ab Januar etwa die Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung über Devisentermingeschäfte oder die Steuerung von Liquiditätsströmen nutzen, brauchen zur Identifikation den LEI. Auch Banken und Vermögensverwalter benötigen einen LEI von den Unternehmen, für die sie Wertpapiergeschäfte tätigen oder aber eine Vollmacht, um in ihrem Namen einen LEI zu beantragen. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen dagegen keinen LEI.

„Die Richtlinien stellen in vielen Punkten eine fundamentale Änderung des Wertpapiergeschäftes dar. Obwohl sie vornehmlich an die direkten Marktteilnehmer wie Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichtet sind, werden auch die Kunden, die in Wertpapiere und Beteiligungen investieren, die Veränderungen zu spüren bekommen“, erläutert Klaus Tiedeken, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Köln. „Denn den LEI müssen die Unternehmen ihrem jeweiligen Wertpapierpartner, also zum Beispiel der Kreissparkasse Köln, nachweisen. Denn diese dürfen ab nächstes Jahr keine Geschäfte mehr in Wertpapieren oder Derivaten mit den Kunden tätigen, wenn sich der Kunde nicht mittels LEI exakt identifizieren lässt,“ so Tiedeken weiter.

Der LEI ist ein zwanzigstelliger Code, der mit wesentlichen Referenzdaten für eine klare und eindeutige Identifikation verknüpft ist. Das sind beispielsweise die Register-Name und Register-Nummer, Rechtsform des Unternehmens, juristischer Sitz der Hauptverwaltung oder des Fondsmanagers. Der LEI basiert auf der ISO-Norm 17442 und wird bei einer sogenannten Local Operating Unit, kurz LOU, beantragt. Die LOU ist eine Vergabestelle, die von der Global LEI Foundation (GLEIF) autorisiert wird. GS1 Germany erhielt im März dieses Jahres den offiziellen Status als LOU in Deutschland. Das dürfte insbesondere die Unternehmen interessieren, die ihre Waren mit dem EAN-Barcode handelsfähig machen und Derivate etwa im Risikomanagement nutzen. Denn sie können auf einen bekannten Partner für die Implementierung des neuen Standards setzen. GS1 Germany stellt für die Antragstellung das Online-Portal www.lei.direct zur Verfügung. Die Übertragung einer bestehenden LEI-Nummer zu GS1 Germany ist kostenlos. Auch die Massenübertragung ist ab zehn LEI schnell und einfach möglich.

Zum Hintergrund:

Der LEI wurde in Folge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 eingeführt. Die Insolvenz der Investmentbank Lehmann Brothers löste eine Kettenreaktion an den Finanzmärkten aus. Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) verständigten sich darauf, für mehr Transparenz und Sicherheit im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten zu sorgen. Der LEI soll ein öffentliches Gut sein, dem keine privaten Eigentums- oder Lizenzrechte entgegenstehen. Aufgrund europäischer Vorgaben ist der LEI zukünftig auch gegenüber der Aufsicht zu verwenden. Die GLEIF stellt mit dem Global LEI Index die einzige globale Online-Quelle für offene, standardisierte und hochwertige Rechtsträger-Referenzdaten zur Verfügung. Die Vorteile, die der Global LEI Index bietet, werden Datenanbietern und ihren Kunden sowie der Geschäftswelt allgemein dazu verhelfen, Kosten zu senken, Geschäftsvorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie tieferen Einblick in den globalen Markt zu gewinnen.

Weitere Informationen unter: www.lei.direct

Pressebild: Aufbau eines Legal Entity Identifiers (LEI) (Bildquelle: GS1 Germany)

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