Allergen-Pass für Kuchen: EU-Verordnung fordert Kennzeichnung von Backwaren

Weniger als 50 Tage: Ab dem 13. Dezember 2014 müssen auch Bäckereien ihre Kunden detailliert über Inhaltsstoffe und Allergene informieren – eine große Herausforderung für viele Handwerksbetriebe. Bäckermeister Frieder Francke aus Torgau bewältigt sie mit modernem Datenmanagement.

Der europäische Gesetzgeber will Verbraucher besser schützen – auch beim täglichen Einkauf von Brot und anderen Backwaren. So müssen Bäckereien ihre Kunden laut Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) unter anderem über potenzielle Allergieauslöser wie glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja oder Milch informieren – und die Inhaltsstoffe jedes einzelnen Croissants und Kuchenstücks dazu detailgenau dokumentieren.

„Auf alle Bäcker kommt eine enorme Fleißarbeit zu“, sagt Frieder Francke, Inhaber mehrerer Bäckereifilialen im sächsischen Torgau. Allein in seinem Betrieb werden derzeit rund 200 Rezepturen elektronisch dokumentiert – eine Aufgabe, die Francke mithilfe eines Computerprogramms bewältigt. Das Online-Portal der Einkaufsgenossenschaft Bäko Nord vernetzt die Daten von Zulieferern, Herstellern und Händlern. „So wissen wir beispielsweise, aus welchen Einzelzutaten das Zitronat für unseren Torgauer Stollen zusammengesetzt ist. Und wenn sich bei den Lieferanten etwas an der Rohstoffkombination ändert, können wir das auf Knopfdruck aktualisieren.“

Die vielfältigen Produktinformationen müssen laut LMIV in schriftlicher Form bereitgehalten werden. Frieder Francke favorisiert die sogenannte Kladdenlösung, soll heißen: Die Daten werden ausgedruckt, in einem Hefter zusammengefasst und an die Filialen verteilt. „Auf Wunsch können die Kunden dann genau nachlesen, was in den Produkten steckt und ob eventuell Allergene enthalten sind.“ Wie genau nicht vorverpackte Ware wie Brot und Kuchen gekennzeichnet werden muss, regelt die nationale Durchführungsverordnung zur LMIV. Ihr Umsetzungstermin steht jedoch noch nicht fest. Sicher ist aber, dass eine ausdrückliche Kennzeichnung von Allergenen vorgesehen ist.

Praktische Hilfestellung bei der LMIV-Umsetzung

Bei allem Aufwand für die Unternehmen – die LMIV-Umsetzung bietet auch die Chance, in ein professionelles, effizientes Produktdatenmanagement einzusteigen. „Die Verfügbarkeit aktueller Artikelstammdaten wird für Akteure der Lebensmittelbranche zunehmend geschäftskritisch“, sagt Dr. Richard Joachim Lehmann, Projektmanager E-Business/GDSN bei GS1 Germany. „Gerade online sind die Anforderungen nur noch mithilfe automatisierter Systeme zu bewältigen.“ Die Bäko kooperiert bereits mit 1Worldsync, um Bäckereien den Zugriff auf vorhandene Artikelinformationen zu erleichtern. Das Tochterunternehmen von GS1 Germany stellt über seine Datenpools geprüfte und LMIV-konforme Herstellerinformationen zur Verfügung.

Die Zeit bis zum 13. Dezember drängt. Für alle Unternehmen, die sich schnell und effektiv mit den Anforderungen und der Umsetzung der LMIV vertraut machen wollen, bietet GS1 Germany die Seminare „LMIV Basics“ (28.10.), „LMIV implementieren und umsetzen“ (31.10, 7.11., 11.11.) sowie „LMIV planen und steuern“ (27.10., 20.11.) an. Antworten auf Fragen rund um die Lebensmittelinformations-Verordnung finden interessierte Unternehmen zudem auf der Website www.lmiv-services.de.

Pressebild: LMIV-Umsetzung für Backwaren: Bäcker Frieder Francke aus Torgau informiert Kunden künftig online und via Kladde in den Filialen über Zutaten und Allergene. (Bild: Croissanterie Frieder Francke GmbH)

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