Europäische Antwort auf steigende Versandkosten im Onlinehandel

• BIEK-Studie: Durch Onlinehandel erstmals mehr als 3 Milliarden Pakete pro Jahr • Kostentreiber bei grenzüberschreitendem Versand sind unternehmenseigene Identifikationsnummern der KEP-Dienstleister • CEN empfiehlt GS1 Standard NVE/SSCC zur eindeutigen Identifikation von Paketen

NVE/SSCC: Ein Standard für alle (Bild: GS1 Germany)

Erstmals hat das Paketaufkommen in Deutschland die Schallmauer von 3 Milliarden Sendungen pro Jahr durchbrochen, so das Ergebnis der aktuellen Marktstudie des Bundesverbandes Paket, Express, Logistik (BIEK). Im B2C-Geschäft wurde ein Zuwachs von 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Dieser Zuwachs ist dem Onlinehandel zu verdanken, dessen Rückgrat laut BIEK die KEP-Dienste sind. Sie ermöglichen es gerade auch kleinen Händlern, weltweit zu liefern. Damit dabei für den Konsumenten die Versandkosten nicht explodieren, hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) jetzt die Grundlage für eine grenzenlose Paketzustellung in Europa geschaffen. „Eines der Haupthindernisse bei der grenzüberschreitenden Zustellung sind unternehmenseigene proprietäre Identifikationsnummern. Sie machen den Austausch von Paketen zwischen den unterschiedlichen Akteuren am Markt nahezu unmöglich und treiben die Prozesskosten in die Höhe, was sich negativ auf Onlinehändler und Verbraucher auswirken kann. An Übergabepunkten zwischen Dienstleistern – etwa von Luftfracht zur Citylogistik – entsteht unnötiger Aufwand, weil Pakete beispielsweise neu etikettiert werden müssen“, erläutert Oliver Püthe, Senior Branchenmanager Logistikdienstleister bei GS1 Germany.

Das CEN hat in seiner technischen Spezifikation 17073 „Interfaces for cross-border parcels“ daher jetzt einen GS1 Standard für die Identifikation grenzüberschreitender Paketdienstleistungen empfohlen. Die Nummer der Versandeinheit NVE/SSCC (engl. Serial Shipping Container Code) soll künftig Pakete über Länder- und Dienstleistergrenzen hinweg eindeutig kennzeichnen und damit eine Interoperabilität aller Beteiligten bei der Paketauslieferung ermöglichen. „Die eindeutige Identifikation von Paketsendungen ist die Voraussetzung, um den Herausforderungen im stark wachsenden E-Commerce Markt zu begegnen. Gerade wenn es gilt, innovative Citylogistikkonzepte umzusetzen, sorgen Standards dafür, dass keine Dienstleister ausgeschlossen werden und die Zustellung flexibler wird. Das CEN hat die Notwendigkeit der Standardisierung erkannt und legt mit der neuen Spezifikation den Grundstein für mehr Vernetzung und Zukunftsfähigkeit in der KEP-Branche“, so Püthe weiter. Dass die Wahl auf die NVE/SSCC von GS1 fiel, sei naheliegend, da dieser und weitere GS1 Standards bereits von vielen Unternehmen der Branche eingesetzt würden und allen an der Lieferkette beteiligten Unternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

Die vorliegende Spezifikation ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit mit Vertretern von Postunternehmen, Onlinehändlern sowie Kurier-, Express-, und Postdienstleistern (KEP). Sie ist entstanden im Rahmen des Strategieprogramms der Europäischen Kommission „Digital Single Market: Bringing down barriers to unlock online opportunities“.

Pressebild: Die NVE/SSCC ist ein Identifikationsstandard für alle KEP-Dienstleister (Quelle: GS1 Germany)

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