GS1-Standards setzen sich im Onlinehandel durch

Nach Amazon, eBay und Zalando fordert jetzt auch Google von den Verkäufern eine eindeutige Artikelnummer für angebotene Produkte.

Ob Schmuck, Kinderspielzeug, Gartengeräte oder Elektronikartikel – dass der Absatz über das Internet guten Umsatz verspricht, haben viele Händler entdeckt. Sie vertreiben daher ihre Waren, nicht selten ergänzend zu ihren eigenen Onlineshops, über Marktplätze wie zum Beispiel Amazon. Um das vielseitige Angebot für ihre Nutzer anwenderfreundlich zu strukturieren, fordert Google jetzt von seinen Händlern eine eindeutige Produktidentifikation ihrer angebotenen Waren zum Beispiel via der globalen Artikelnummer GTIN (ehemals EAN) von GS1 Germany. Auf Basis der eindeutigen Identifikation der Produkte sollen laut Google Produktseiten erstellt werden, die es den Nutzern erleichtern, mehr über einzelne Artikel zu erfahren und die Preise unterschiedlicher Händler zu vergleichen. Die Richtlinie ist seit dem 3. Mai 2011 gültig. Sie betrifft Händler des sogenannten Google Merchant Center und damit die Artikel, die über die Produktsuche „Shopping“ gefunden werden sollen. Google will sie nach eigener Aussage bis zum 20. Juni 2011 schrittweise durchsetzen.

Die GTIN ist Bestandteil des Leistungspakets GS1 Complete. Unternehmen, die ihre Waren mit der global überschneidungsfreien Artikelnummer kennzeichnen möchten, finden unter www.gs1-germany.de einen Online-Antrag für GS1 Complete.


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