LMIV-Herkunftsangaben: So ist die Fleischbranche nach einem halben Jahr aufgestellt

• Zwischen „gut aufgestellt“ und „Nachbesserungsbedarf“ • Unternehmen sollten auf zukunftsorientierte Systeme und Standards setzen • Publikationen von GS1 Germany unterstützen effiziente LMIV-Umsetzung

Grafik Hähnchenbrust-Etikett für Pressemitteilung

Korrekt informiert auf allen Stufen: Etikett mit Herkunftsangabe und GS1 DataBar für eine Transportkiste (Quelle: GS1 Germany)

Ende Juli testete das ZDF-Magazin „Wiso“ Fleisch aus dem Automaten. Das Fazit: Qualität gut, aber bei der Kennzeichnung insbesondere zu Allergenen und Herkunft gibt es Nachbesserungsbedarf. Auf keiner der Proben war eine Herkunftsangabe entsprechend Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) zu finden.

Seit einem halben Jahr müssen auf unverarbeitetem und vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend Aufzucht- und Schlachtort der Tiere angegeben werden. Die Anforderungen sind in der LMIV-Durchführungsverordnung (Nr. 1337/2013) geregelt. „Auch bei Fleisch aus dem Automaten handelt es sich um Selbstbedienungsware. Hier gilt: Der Konsument muss je nach Produkt auf dem Etikett über eine Reihe verpflichtender Angaben – und dazu gehören neben Allergenen auch die Herkunft – informiert werden“, so Angela Schillings-Schmitz, Senior-Branchenmanagerin Fleisch bei GS1 Germany. Die Weitergabe der Informationen über die einzelnen Verarbeitungsstufen sowie ihr Aufdruck auf die SB-Verpackung sind daher obligatorisch.

„Die großen Schlachtunternehmen sind in der Regel gut auf die LMIV eingestellt“, so Schillings-Schmitz weiter. „Unternehmen, die nach den ersten Erfahrungen noch Nachbesserungsbedarf erkennen, raten wir weiterhin, auf Standards zu setzen. Damit können sie ebenso auf das wachsende Transparenzbedürfnis der Verbraucher reagieren.“ Je besser die Systeme jetzt aufgebaut würden, desto besser könnten später auch weitere, über die LMIV hinausgehende Bedürfnisse erfüllt werden. Um beispielsweise, wenn der Druck seitens Politik oder Verbraucher wächst, auch die Herkunft des Fleisches als Rohstoff von Wurstwaren oder in Zutaten für verarbeitete Lebensmittel wie Pizza ausweisen zu können.

Damit Betriebe die Forderungen möglichst effizient umsetzen können, empfiehlt Schillings-Schmitz, auf bestehende Systeme aufzusetzen. Dazu hält GS1 Germany jetzt drei neue Publikationen rund um Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bereit. Sie sollen es Unternehmen der Fleischbranche leichter machen, bereits verfügbare Standards wie die GS1 Barcodes oder EPCIS anzuwenden, um die Anforderungen der LMIV zu erfüllen.

Die Publikationen „Erfolgsfaktor Schlacht- und Einfrierdatum“ und „GS1 DataBar in der Fleischwirtschaft“ sowie die Empfehlung „Rückverfolgbarkeit von Fleisch und Geflügel“ stehen zum Download bereit unter www.gs1-germany.de/gs1-standards-in-der-fleischbranche/ .

Über Herkunftskennzeichnung und Rückverfolgbarkeit informiert GS1 Germany außerdem vom 10. bis 14. Oktober auf der ANUGA 2015 am Stand 045 (BVLH-Retailforum, Boulevard Mitte).

Pressebild: Korrekt informiert auf allen Stufen: Etikett mit Herkunftsangabe und GS1 DataBar für eine Transportkiste (Bildquelle: GS1 Germany)

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