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Neue globale Identifikations­nummer für digitale Coupons verabschiedet

Der neue GS1-Standard identifiziert Coupons für Handys und Tablets länderübergreifend. Zusätzlich ist damit erstmals eine Serialisierung, also eine individuelle Verknüpfung von Coupon und Empfänger, möglich.

Mehr Transparenz im Gutschein-Geschäft: 2012 wurde erstmals im GS1-System eine weltweit gültige Identifikationsnummer für Coupons eingeführt – die Global Coupon Number, kurz GCN. Bis dahin gab es lediglich regionale oder proprietäre Lösungen für Industrie und Handel. Die Anwendung der GCN ist aktuell für digitale Coupons, auch E-Coupons genannt, vorgesehen. Ein aktuelles Anwenderszenario gibt es bereits bei der Metro-Tochter Real,-. Sie identifiziert und individualisiert die E-Coupons innerhalb des Payback Systems durchgängig mit der GCN. „Unsere Kunden haben ihre Punkte im Handy jederzeit dabei und können sie einfach, schneller und direkter sammeln,“ erläutert Bernd Hasenbank, Head of Point of Sale Solutions bei der Real,- Group das neue Plus an Kundenorientierung. Die E-Coupons aktiviert der Kunde entweder im Online-Portal oder mit seiner App von Payback. Ein großer Vorteil der globalen Identifikationsnummer liegt darin, systemübergreifend genauso wie händler- oder länderübergreifende digitale Couponingaktionen zu realisieren. Das bedeutet weniger Kosten, mehr Effizienz im Prozess und mehr Kundenorientierung auf Verbraucherseite.

Die neue Nummer ist aktuell zur Identifikation digitaler Coupons freigegeben. Unklar ist, wie die Unternehmen mit Papiergutscheinen oder Vouchern umzugehen haben. Für Papiergutscheine kommt die Lösung ab 2014: Mit der Einführung des GS1 DataBar steht dann ein geeigneter Barcode für die Serialisierung zur Verfügung. Diskutiert wird außerdem, ob Voucher, die häufig in einem Atemzug mit Rabatt-Gutscheinen genannt werden, ebenfalls mit der GCN identifiziert werden sollten. „Im Gegensatz zu Coupons stellen Voucher echte Zahlungsmittel dar. Nun fragen sich unsere Anwender, ob die Nummer auch für die Identifikation von Vouchern genutzt werden darf,“ erläutert Heide Buhl, Senior-Projektmanagerin AutoID bei GS1 Germany. „Weiterhin ist noch unklar, ob die Umsetzung der GCN im Strichcode auf dem Papier-Voucher zulässig ist.“ Diese Fragen gewinnen zunehmend an Relevanz, weshalb sie in den Global Standards Management Process (GSMP) einfließen und auf internationaler Ebene diskutiert werden. GS1 Germany treibt entsprechende Problemlösungen voran und lädt alle Unternehmen zum offenen Dialog ein, die mit internationalen Vouchern und Gutscheinen arbeiten. Interessierte Unternehmen wenden sich an Heide Buhl unter: buhl@gs1-germany.de.

Abbildung: Einlösen eines Handy-Coupons an der Kasse, Quelle: Acardo

Pressekontakt:
GS1 Germany GmbH
Sandra Osweiler, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Marketing + Kommunikation
Maarweg 133, 50825 Köln
Tel: 0221 94714-543, Fax: 0221 94714-591
E-Mail: osweiler@gs1-germany.de
Homepage: www.gs1-germany.de