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REACH-Auskunft wird einfacher mit Barcode

Unterstützung für den Online- und Versandhandel: Internetportal vereinfacht über Eingabe der Artikelnummer aus dem EAN-Barcode die Auskunftspflicht zu Chemikalien.

2.000 Fragen zu Gift und Chemikalien in Konsumgütern stellten Verbraucher in den letzten zwei Monaten über einen neuen „Anfrage-Generator“ des Umweltbundesamtes (UBA). Über die Eingabe der Artikelnummer aus dem EAN-Barcode werden die Anfragen dabei direkt an Hersteller oder Händler weitergeleitet. Das standardisierte Auskunftsformular ermöglicht allen Beteiligten, die von der europäischen Chemikalienverordnung REACH gesetzlich geforderten Informationspflichten schneller und zielgerichteter zu bearbeiten.

„Das Informationstool des UBA vereinfacht die REACH-Auskunftspflicht erheblich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Produkte mit der globalen Artikelnummer GTIN und dem EAN-Barcode, wie im stationären Handel üblich, gekennzeichnet sind“, erklärt Frank Michel, Leiter Produkt und Corporate Compliance bei GS1 Germany. Die Anfragen würden dann über die weltweite Datenbank Gepir, betrieben von den GS1-Organisationen, direkt an den Hersteller weitergeleitet. In Gepir sind sämtliche Hersteller weltweit registriert, die am System des EAN-Barcodes teilnehmen. Stellen Verbraucher über diesen Weg eine Frage zu bedenklichen Inhaltsstoffen, erhalten sie Informationen aus erster Hand vom Hersteller und können somit sichergehen, dass diese auch verlässlich sind. „Wir sprechen hier von Trusted Data, da Verbraucher die Informationen direkt vom Hersteller oder Inverkehrbringer bekommen“, so Michel weiter. Das Online-Tool wende sich an Produktverantwortliche, die damit Prozesse rund um die REACH-Auskunftspflicht erheblich schlanker gestalten könnten.

Als die Chemikalie Bisphenol A, die häufig in Babyfläschchen verwendet wurde, negative Schlagzeilen machte, nahmen viele Anbieter diese Fläschchen aus dem Markt. Das Gift wirkt ähnlich wie Östrogen und kann unter anderem das Gehirn von Kleinkindern schädigen und die Fruchtbarkeit von Männern beeinträchtigen. Dies ist nur ein Beispiel von Chemikalien, die immer wieder zu Verunsicherungen seitens der Verbraucher führen. Mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurden Hersteller vor fünf Jahren verpflichtet, Verbrauchern innerhalb von 45 Tagen auf Anfrage Auskunft über Chemikalien in Konsumgütern zu erteilen. In der Regel wenden sich Konsumenten mit ihren Anfragen jedoch zunächst an den Händler, wo das Produkt gekauft wurde. Folglich waren die Antwortzeiten extrem lang oder es wurden zum Teil aus Unwissenheit falsche Auskünfte erteilt.

„Gerade für Versandhandelsunternehmen, die ein großes Spektrum an verschiedenen Produkten haben, ist die Überwachung von zulässigen Höchstmengen je Stoff und Wirtschaftseinheit pro Jahr eine große Herausforderung“, bestätigt Katrin Triebel, Leiterin des Netzwerks Nachhaltigkeit beim Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh).

Das Internetportal www.reach-info.de wurde gemeinsam mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und mit Unterstützung von GS1 Germany und SA2 Worldsync entwickelt. GS1 Germany informiert auf der Messe für Multichannel-Handel Neocom am 26. und 27. September 2012 in Wiesbaden über die Vorteile des EAN-Barcodes im Online- und Versandhandel.