Trotz aller medizinischer Kompetenz und Sorgfalt kommt es zu Medikations- und Behandlungsfehlern, manchmal mit verheerenden Folgen für den betroffenen Patienten. Für ein höchstes Maß an Transparenz und Sicherheit hat das internationale GS1 Netzwerk jetzt zusammen mit dem europäischen Verband der Krankenhausapotheken (EAHP) die Regeln zur Kennzeichnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erweitert. Es geht dabei um die Vergabe der globalen Artikelnummer GTIN auf den verschiedenen Verpackungsstufen bis hin zum Einzelstück und die Kennzeichnung mit den GS1 Barcodes, wie zum Beispiel dem GS1 DataMatrix.
„Im Krankenhaus stellt sich damit nicht mehr das Problem, dass die kleinste Verpackungsstufe, wie ein einzeln verpackter Katheter oder eine einzeln verpackte Pille, nicht standardisiert codierbar ist. Damit können jetzt patientennahe Systeme zur Prüfung und Medikationskontrolle noch exakter mit Informationen versorgt werden“, erklärt Bettina Bartz, Senior-Branchenmanagerin Gesundheitswesen bei GS1 Germany.
Und Dr. Robert Frontini, Präsident des EAHP, gratuliert zu dem Erfolg: “GS1 hat eine großartige Führungsrolle bei der Entwicklung dieses global anwendbaren Standards eingenommen, der eine vielversprechende Zukunft für die Patientensicherheit eröffnet. Denn jetzt kann durch das Scannen der Medikamente am Patientenbett eine direkte Kontrolle der Patientenversorgung erfolgen.“
Durch das Auslesen der im Barcode verschlüsselten Identifikationsnummer lässt sich sicherstellen, dass der richtige Patient das richtige Medizinprodukt oder das richtige Medikament zum richtigen Zeitpunkt erhält. GTINs identifizieren eindeutig die in der Wertschöpfungskette gehandelten Artikel, wie Arzneimittel und Medizinprodukte. Die GTIN bleibt über die gesamte Lebensdauer eines Artikels unverändert und ist der Schlüssel, um Informationen zu den Produkten für Hersteller, Großhändler, Lieferanten, Krankenhäuser, Aufsichtsbehörden und andere Akteure der Versorgungskette zu gewährleisten.
Die englischsprachige Version der GTIN-Vergaberegeln steht hier zum Download bereit: http://www.gs1.org/sites/default/files/docs/gsmp/healthcare/GS1_Healthcare_GTIN_Allocation_Rules.pdf.
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