Ab Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV). Ob Wurst, Backwaren oder Gastronomie: Die LMIV gilt für alle Lebensmittelbetriebe gleichermaßen. Die Anforderungen unterscheiden sich zum Teil gravierend. „Als Herausforderung habe ich zum Beispiel mitgenommen, dass die bisherigen Etiketten zu klein sind“, erklärt Kornelia Nürnberger, Qualitätsmanagerin beim Kölner Familienunternehmen GS Schmitz. „Aber der Kunde soll ja auch die Ware noch sehen können. Jetzt versuchen wir, die geforderten Inhalte und die Größe der Etiketten in Einklang zu bringen.“ Neue Kennzeichnungsregeln gelten insbesondere für Nährwertangaben und Informationen zu Allergenen. Aber auch für die Herkunftskennzeichnung bei Frischfleisch ändert sich einiges: Hier sind nicht mehr nur für Rindfleisch, sondern auch für Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel genaue Angaben fällig. „Belastend ist für Hersteller, dass ganz unterschiedliche Vorstellungen von der Bereitstellung der Produktdaten existieren“, sagt Kornelia Nürnberger. Noch fehle ein einheitliches Anforderungsprofil des Handels.
LMIV birgt Chancen für Verbraucherkommunikation
Neue Etikettierung, intensiveres Stammdatenmanagement – die LMIV bringt viel mehr Aufwand, aber auch Positives: „GS Schmitz ist ein qualitätsbewusstes Unternehmen, das nur ausgesuchte Rohstoffe verarbeitet“, sagt Kornelia Nürnberger. „Wir wissen, woher unsere Schweine kommen, und wenn wir das weitergeben können – umso besser.“ Zusatzinformationen für die Verbraucher zu liefern, ist dem Unternehmen auch unabhängig vom Gesetzgeber wichtig. „Großes Potenzial sehen wir in barcode-gestützten Rückverfolgbarkeitssystemen wie zum Beispiel fTrace. Je transparenter die gesamte Lieferkette wird, desto eher wird der Verbraucher hochwertige Fleisch- und Wurstprodukte erkennen und den Herstellern wieder mehr Vertrauen schenken.“
Unterstützung für die Fleischbranche
GS Schmitz ist gut gerüstet für den 13. Dezember. Zahlreiche Unternehmen der Fleischbranche stehen aber noch ganz am Anfang in puncto LMIV-Umsetzung. GS1 Germany sowie die beiden Tochter-unternehmen 1Worldsync und Smart Data One bieten deshalb praxisnahe Soforthilfe. Auf der Website www.lmiv-services.de finden betroffene Unternehmen branchenspezifische Informationen, nützliche Tools und Ansprechpartner. Hier unterstützt GS1 Germany – bekannt durch den EAN-Barcode – mit Lösungen, die im Schulterschluss mit Wirtschaft und Rechtsexperten erarbeitet wurden. Zudem vermittelt das Seminar „LMIV-Basics für die Fleischbranche“ das notwendige Know-how für Einsteiger. Nächster Termin: 13. November 2014, GS1 Germany Knowledge Center, Köln.
Weitere Informationen: http://www.lmiv-services.de/aktuelles-trainings/
Pressekontakt:
GS1 Germany GmbH
Steffi Kroll
Pressereferentin
Maarweg 133, 50825 Köln
Tel: 0221 94714-437, Fax: 0221 94714-7437
E-Mail: kroll@gs1-germany.de