Immer mehr Hersteller und Händler vertreiben ihre Waren nicht nur in ihrem eigenen Onlineshop, sondern auch über Online-Marktplätze wie Ebay. Rund 47 Milliarden Euro setzte der Onlinehandel im Jahr 2015 laut EHI um. Um das vielseitige Angebot für Nutzer anwenderfreundlich zu strukturieren und eigene Prozesse effizienter zu gestalten, verlangen immer mehr Online-Marktplätze eine eindeutige Produktidentifikation der angebotenen Waren zum Beispiel mit der globalen Artikelnummer GTIN (ehemals EAN) von GS1 Germany. Auch Ebay führt für seine Verkäufer sukzessive die Produktkennzeichnung via GTIN ein.
„Strukturierte Daten helfen uns dabei, ein besseres Kauferlebnis zu schaffen. Heute ist es in weiten Teilen noch so, dass wir Artikel im Ebay-Sortiment durch fehlende Daten nicht eindeutig bestimmten Produkten zuordnen können. Produktkennzeichnungen oder Katalogdaten helfen uns bei dieser Zuordnung. So können wir Käufern noch besser genau das anzeigen, was sie suchen“, sagt Gleb Loumer, Director Seller Experience und Cross Border Trade bei Ebay Deutschland. „Auch unsere Verkäufer profitieren: Ihre Angebote können besser beworben werden, die Sichtbarkeit in Suchmaschinen wird optimiert und damit steigen ihre Verkaufschancen.“
Dank GTIN können Produkte zudem zügig und ohne manuellen Aufwand in die eigenen Warenwirtschaftsprozesse übernommen werden. Darüber hinaus lassen sich Geschäftspartner eindeutig identifizieren. Denn die globale Artikelnummer beinhaltet auch eine GS1 Basisnummer, die nur auf ein einziges Unternehmen weltweit registriert ist. Damit wirkt sie wie ein Fingerabdruck im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr.
GTIN-Missbrauch gefährdet Warenwirtschaft
Lizenzgeber zur Nutzung der globalen Artikelnummern ist in Deutschland GS1 Germany. Doch es gibt immer wieder Anbieter, die entweder einzelne oder mehrere GTIN illegal verkaufen. „Ein Missbrauch im stark wachsenden Onlinehandel hat enorme Abstrahleffekte“, sagt Frank Metz, Leiter E-Commerce bei GS1 Germany. „Mehrfach unberechtigt genutzte Identifikationsmerkmale gefährden ganze Warenwirtschaftssysteme sowie weltweite Warenflüsse.“ Die doppelte Nutzung einer GTIN für unterschiedliche Produkte etwa führt zu Störungen im Waren- und Datenverkehr zwischen Geschäftspartnern und Dienstleistern – zum Beispiel an Scannerkassen, in IT-Systemen oder bei der Lagerverwaltung. Die Konsequenzen reichen von fehlerhaften Einträgen in Produktkatalogen über steigende Kosten aufgrund manueller Fehlerbehebung bis hin zu einem unpassenden Angebot für Käufer. Unternehmen, die GTIN aus nicht autorisierten Quellen nutzen, können von Online-Marktplätzen ausgeschlossen werden.
Praxistipps für den erfolgreichen und rechtssicheren Verkauf auf Online-Marktplätzen erhalten Onlinehändler am 19. April 2016 in dem kostenlosen Webinar „Expert Talk Special – How to sell on Marketplaces“ von GS1 Germany. Weitere Informationen unter www.gs1-germany.de.
Hintergrund: Seit Juni 2015 ist bei Ebay in einigen Kategorien die Produktkennzeichnung von neuen und vom Hersteller generalüberholten Markenartikeln mit der globalen Artikelnummer GTIN Pflicht. Seit dem 31. Januar 2016 müssen in diesen Kategorien auch Artikel mit Varianten gekennzeichnet werden. Ab der Woche vom 29. Februar 2016 wird die Pflicht auf Angebote „Gültig bis auf Widerruf“ und weitere Kategorien erweitert. Bis dahin müssen alle betroffenen Angebote Produktkennzeichnungen enthalten. Informationen zum Thema erhalten interessierte Verkäufer direkt über das Ebay-Verkäuferportal oder in einem der vielen kostenfreien, extra zu diesem Thema eingerichteten Webinare.
Pressekontakt:
GS1 Germany GmbH
Verena Bankamp
Pressereferentin
Maarweg 133, 50825 Köln
Tel: 0221 94714-526, Fax: 0221 94714-7526
E-Mail: bankamp@gs1-germany.de