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UDI in Europa: EU-Kommission akkreditiert GS1 Germany als Zuteilungsstelle

Kennzeichnung und Identifikation von Medizinprodukten können Unternehmen MDR-konform mit GS1 Standards umsetzen

Nahaufnahme einer Pinzette der Aesculap AG

© B. Braun Melsungen AG

Medizinprodukte müssen eindeutig zu identifizieren und durchgängig rückverfolgbar sein. Das regelt die EU-Kommission für Europa mit der Medical Device Regulation (MDR). Sie fordert darin die Umsetzung von Unique Device Identification (UDI), also die eindeutige, standardisierte Kennzeichnung von Medizinprodukten per UDI Device Identifier (UDI-DI). Das ist ein einmaliger numerischer oder alphanumerischer Code, der einem Produktmodell zugeordnet ist und als „Zugangsschlüssel“ zu Informationen in einer UDI-Datenbank dient. GS1 Germany ist mit der Akkreditierung durch die EU-Kommission jetzt offizielle Zuteilungsstelle für UDI. Das bedeutet, dass Unternehmen die Anforderungen der EU mit den Standards und Lösungen von GS1 Germany MDR-konform umsetzen können.

Mit Hilfe der GS1 Standards erfüllen Hersteller von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika nun nicht nur für die USA, sondern auch für Europa die in der MDR enthaltenen UDI-Vorgaben zur Kennzeichnung und Identifikation ihrer Produkte sowie für die Bereitstellung der erforderlichen Produktdaten in einer UDI-Datenbank. „Gleichzeitig bilden die GS1 Standards auch die Basis, um Prozesse im Unternehmen und mit den Geschäftspartnern in der Logistik und im Bestellwesen effizienter zu gestalten und die Patientensicherheit zu erhöhen – umso zielführender ist, sich schnell mit der Umsetzung zu beschäftigen“, empfiehlt Sylvia Reingardt, Senior Branchenmanagerin bei GS1 Germany.

 

Experten helfen bei der Umsetzung

Einen UDI-DI benötigen die Hersteller nicht nur für neue Produkte, sondern auch bei allen Änderungen, die zu einer falschen Identifizierung oder zu Problemen bei der Rückverfolgbarkeit führen können: Das bezieht sich vor allem auf geänderte Namen, Produktversionen oder -modelle, auf Angaben zur Sterilität bzw. für die Notwendigkeit zum Sterilisieren vor Gebrauch, auf Verpackungsgrößen, sowie auf wichtige Warnhinweise oder Kontraindikationen. Der Hersteller eines Medizinprodukts muss sowohl der Gebrauchseinheit seines Produkts als auch jeder Verpackungsebene diese individuelle Produktkennzeichnung zuweisen. „Bei der regelkonformen und effizienten Umsetzung der UDI-Anforderungen auf Basis der GS1 Standards unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie große Player umfassend und praxisnah mit einem Wissenstransfer in Seminaren und bei Events, einem individuellen Beratungsangebot und einem dichten Netzwerk aus Experten, wie den GS1 Solution Partnern“, so Reingardt weiter. Beispielsweise können sich Unternehmen im Oktober 2019 auf der Konferenz „GS1 Healthcare live“ mit Experten zum Thema UDI austauschen. Sie findet dieses Jahr in Kiel zu Gast beim Universitätsklinikum Schleswig-Holstein statt.

Pressefoto: GS1 Standards machen Medizinprodukte unverwechselbar (Quelle: © B. Braun Melsungen AG)

Mehr Informationen: www.gs1.de/udi

Pressekontakt:
GS1 Germany GmbH
Michaela Freynhagen
Pressereferentin
Marketing + Kommunikation
Maarweg 133, 50825 Köln
Tel: 0221 94714-534, Fax: 0221 94714-7534
E-Mail: michaela.freynhagen@gs1.de