Der Duschkabinen-Hersteller Tardis rüstet sich für die Zukunft und nutzt ein standardisiertes Datenmanagement, um Kundenanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können. Vor Projektbeginn war eine zeitnahe und rechtssichere Datenauskunft nicht möglich. Um besonders besorgniserregende chemische Stoffe (SVHC) eindeutig zuordnen zu können, musste das Unternehmen zunächst für jedes einzelne Produkt eine Bestandsaufnahme vornehmen und verlässliche Informationen abfragen. Die Recherche war mit großem organisatorischen und personellen Aufwand verbunden. Um diese Abläufe zu vereinfachen, hat das Unternehmen im Rahmen des Prozeus-Projekts ein effizientes System implementiert, mit dem es gemeinsam mit dem Handelspartner Gottfried Stiller jederzeit Auskunft über SVHC in den Produkten geben kann. Dazu hat der Duschkabinen-Hersteller zunächst alle Vor- und Fertigprodukte mit einer weltweiten überschneidungsfreien Artikelidentnummer (GTIN) gekennzeichnet, um eine eindeutige Identifikation der Produkte zu gewährleisten. Die Daten zur chemischen Zusammensetzung wurden anschließend in der Evaluatierungsplattform CS Solutions hinterlegt. Hier können die Informationen automatisch aktualisiert werden. „Es ist heute weitaus weniger Personalaufwand für SVHC-Anfragen erforderlich, da die Informationen gesammelt zur Verfügung stehen und nicht mühsam beschafft werden müssen“, erklärt Thomas Breuer, Geschäftsführer der Tardis GmbH & Co. KG. „Durch das neue System sind verlässliche SVHC-Daten für alle Tardis-Duschkabinen unmittelbar abrufbar. Bei Anfragen können wir unsere Kunden und den Behörden unverzüglich die gewünschten Informationen zusenden“, erläutert Georg Mückenhausen, Leiter Einkauf bei der Gottfried Stiller GmbH. „Erfreulich war auch, dass keine einzige Duschkabine im Tardis-Sortiment SVHC enthält“, resümiert Breuer.
Die Ergebnisse des Projekts wurden jetzt in einer kostenlosen Broschüre veröffentlicht. Sie kann bei Prozeus bestellt oder unter www.prozeus.de heruntergeladen werden.
Zum Hintergrund:
Seit Oktober 2008 besteht für alle Unternehmen eine gesetzliche Informationspflicht darüber, ob ihre Produkte SVHC enthalten. Nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH dürfen innerhalb der Europäischen Union nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert oder vorregistriert sind.
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