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Graphische Netzwerke in blau

GDSN: Bildverpflichtung in den Warengruppen Food und Near-Food

Ohne Bilder sieht der Kunde nichts!

Die Bereitstellung von Bildern über das Global Data Synchronisation Network (GDSN®) im deutschen Zielmarkt ist seit Februar 2023 verpflichtend. Davon sind alle Dateneinsteller betroffen, die neue Konsumenteneinheiten in den Warengruppen Food und Near-Food an den Handel liefern, die nach dem 01.02.2023 publiziert wurden.

Was wird gefordert?

Es muss mindestens eine Produktabbildung pro GTIN für jede neue Konsumenteneinheit im Datensatz vorhanden sein. Für ein verstärktes Kaufinteresse werden mehrere Produktabbildungen empfohlen. Die Produktabbildung soll den im Bildstandard vorgegebenen Spezifikationen hinsichtlich Bildgröße, Format, Beschneidungspfad, Farbprofil und Dateiname erfüllen.

Alle relevanten Spezifikationen zur Produktion und Benennung von Produktbildern sind zusammengefasst in der GS1 Germany Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content-Marketing“. Darin enthalten sind unter anderem wichtige Informationen für den Bilddatenaustausch über das Global Data Synchronisation Network (GDSN) für den deutschen Zielmarkt.

Gerne stellen wir Ihnen exemplarisch zwei Bilder zur Verfügung, die sowohl sämtliche Anforderungen der Anwendungsempfehlung für Produktabbildungen als auch der qualitativen Prüfung von Media Assets im GDSN widerspiegeln.

FAQs

Downloads

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GS1 GDSN Support

Sie haben Fragen zu GDSN? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:

gdsn@gs1.de