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Die Empfehlung bietet Unterstützung bei der Umsetzung des elektronischen Austausch von Rechnungsdaten im Hinblick auf die Vereinbarungen auch im Sinnes des Umsatzsteuergesetzes. Bis Ende 2008 verlangte das Umsatzsteuergesetz beim Austausch von elektronischen Rechnungsdaten zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, seit 2009 genügt eine Vereinbarung über den EDI-Datenaustausch und der Einsatz von sicheren Datenaustauschverfahren, welche die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Die vorliegende Empfehlung zeigt auf, was es zu beachten gilt.