Für Produkte, mit denen die Bundeswehr beliefert wird, sind GS1 Standards erforderlich. GS1 Germany leistet Hilfestellung bei der Implementierung und Anwendung.
Sie sind Lieferant und möchten die Bundeswehr beliefern? Dann informieren Sie sich über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Produkten und Sendungen in der aktuellen technischen Lieferbedingung TL A-0032. Konkret bedeutet das: Mit Bezug auf die Kennzeichnungspflicht müssen Produkte und Sendungen, die an die Bundeswehr geliefert werden mit einem GS1 Datenträger eindeutig und möglichst dauerhaft gekennzeichnet sein. Mithilfe der automatischen Identifizierungstechnik (AIT) ist es der Bundeswehr und der wehrtechnischen Industrie möglich, ihre Güter weltweit überschneidungsfrei zu identifizieren und ihre Materialbewegungen und Lagerbestände in Echtzeit zu verfolgen. Somit kann die Durchgängigkeit des Informations- und Warenflusses über alle Prozessstufen hinweg gewährleistet werden.
Als GS1 Datenträger zur Kennzeichnung von Produkten sind beispielsweise der GS1-128 Strichcode und der GS1 DataMatrix geeignet. Für die Identifikation von Sendungen ist ausschließlich der GS1-128 Barcode zu verwenden. Basis für die grafische Darstellung der Datenträger ist die globale Artikelnummer (GTIN). Mittels der GTIN kann dabei jedes einzelne Produkt weltweit eindeutig identifiziert werden. Versorgungs- und Lieferprozesse lassen sich dabei mit Hilfe der GS1 Standards zielgerichtet steuern.
Sie möchten durch GS1 Standards den technischen Anforderungen für die Bundeswehr gerecht zu werden? GS1 Germany bietet Lösungen für eine einheitliche Kennzeichnung von Artikeln und Sendungen gemäß TL A-0032.
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GS1 in Defence
Technische Lieferbedingungen TL A-0032 Teil 2 Ausgabe 9
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